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Winterdienst für Betriebsflächen: rechtzeitig vergeben, sauber regeln

Winterdienst · ca. 4 Minuten Lesezeit

Für Schnee und Glätte auf einer Betriebsfläche ist der Eigentümer oder Betreiber verantwortlich. Er kann Räumen und Streuen per Vertrag an einen Winterdienst übertragen. Der Vertrag regelt, welche Flächen wann frei sein müssen, womit gestreut wird und wie jeder Einsatz belegt wird. Vergeben wird am besten vor der Saison.

Wer für Glätte auf dem Gelände verantwortlich ist

Wer eine Fläche für andere öffnet, muss dafür sorgen, dass dort niemand zu Schaden kommt. Das nennt man Verkehrssicherungspflicht. Auf einem Betriebsgelände betrifft sie Zufahrten, Parkplätze, den Weg zum Eingang, Treppen, Rampen und Ladezonen, also alle Stellen, an denen Beschäftigte und Besucher unterwegs sind.

Stürzt jemand auf einer vereisten Treppe, wird gefragt, ob geräumt und gestreut war. Wer das nicht belegen kann, steht schlecht da.

Die Arbeit lässt sich übertragen, die Aufsicht bleibt

Eigentümer und Betreiber können den Winterdienst per Vertrag an einen Dienstleister geben. Ist der Vertrag klar, geht mit der Arbeit auch die Verantwortung für Fehler dabei auf den Dienstleister über. Beim Auftraggeber bleibt eine Restpflicht: Er muss den Dienstleister sorgfältig auswählen und ab und zu prüfen, ob tatsächlich geräumt wird. Ein Blick auf die Flächen an einem glatten Morgen und in die Einsatzprotokolle gehört dazu. Im Einzelfall kommt es auf den Wortlaut des Vertrags an.

Warum rechtzeitig vergeben

Ein Winterdienst muss vor dem ersten Frost wissen, welche Flächen dazukommen. Er teilt Personal und Geräte ein und legt Streumittel auf Lager. Wer erst beim ersten Schneefall sucht, trifft oft auf Dienstleister, deren Touren schon voll sind. Sinnvoll ist ein Vertrag im Herbst, vor der Saison, die je nach Wetter meist von November bis März dauert.

Verschneite Gleise am Rand einer Stadt

Was in den Vertrag gehört

Ein Winterdienstvertrag muss nicht lang sein. Er muss aber eindeutig sein, denn im Schadensfall wird genau nachgelesen.

Flächen

Ein Lageplan, auf dem alle Flächen markiert sind, die geräumt und gestreut werden. Dazu eine Reihenfolge, zum Beispiel erst Eingänge, Treppen und Rettungswege, danach Wege und Parkflächen. Legen Sie auch fest, wohin der Schnee kommt. Er darf keine Zufahrten und keine Hydranten zudecken.

Zeiten der Einsatzbereitschaft

Ab wann am Morgen die Flächen begehbar sein müssen, bis wann am Abend nachgestreut wird und was am Wochenende und an Feiertagen gilt. Im Schichtbetrieb richtet sich das nach den Schichtwechseln. Klären Sie außerdem, wer den Einsatz auslöst: der Dienstleister nach eigener Wetterbeobachtung oder Sie auf Abruf.

Streumittel

Salz taut, greift aber Beton und Pflanzen an. Splitt und Granulat machen die Fläche griffig und müssen nach der Saison wieder aufgenommen werden. Welches Mittel wo verwendet wird, gehört in den Vertrag, besonders neben Grünflächen und auf empfindlichen Belägen.

Nachweis und Dokumentation

Zu jedem Einsatz ein Eintrag mit Datum, Uhrzeit, Wetterlage, Fläche und Maßnahme. Diese Protokolle sind im Schadensfall der wichtigste Beleg. Vereinbaren Sie, wie und wann Sie sie bekommen.

Daneben gehören in den Vertrag:

  • Haftung und Versicherung des Dienstleisters
  • die Art der Abrechnung, pauschal je Saison oder je Einsatz
  • Ansprechpartner auf beiden Seiten
  • Laufzeit und Kündigung

Besonderheiten an Bahnanlagen

Auf Bahnsteigen, Zugängen, Treppen und Randwegen gelten dieselben Grundsätze. Dazu kommt der Bahnbetrieb. Wer im Gefahrenbereich eines befahrenen Gleises räumt, also in dem Raum, in dem ein vorbeifahrender Zug Menschen gefährdet, braucht eine Sicherung nach Sicherungsplan, wie bei jeder anderen Arbeit dort. Mehr dazu im Ratgeber Was macht ein Sicherungsposten im Gleisbereich? Schnee wird nicht ins Gleis geschoben, und an der Bahnsteigkante bleiben keine Schneewälle liegen. Zugänge und Bahnsteige müssen begehbar sein, bevor die ersten Züge fahren.

Gehwege in Mülheim an der Ruhr

Für öffentliche Gehwege vor Grundstücken gelten eigene Regeln. In Mülheim an der Ruhr legt die Straßenreinigungssatzung der Stadt fest, wer dort räumen und streuen muss und in welchem Umfang. Grenzt Ihr Gelände an einen Gehweg, nehmen Sie diese Pflichten mit in den Vertrag auf. Die geltende Fassung veröffentlicht die Stadt.

LANG Dienstleistungen übernimmt von Mülheim an der Ruhr aus den Winterdienst an Bahnanlagen und auf Betriebs- und Gewerbeflächen. Was dazugehört, steht auf der Seite zum Winterdienst. Für die kommende Saison schicken Sie über das Kontaktformular einen Lageplan oder eine kurze Beschreibung der Flächen.

Fragen aus der Praxis

Zwei Fragen, die vor Vertragsschluss oft kommen.

Haftet der Eigentümer noch, wenn ein Winterdienst beauftragt ist?

Für die Arbeit selbst haftet in der Regel der Dienstleister, wenn der Vertrag die Pflichten klar überträgt. Der Eigentümer muss ihn aber sorgfältig auswählen und kontrollieren, ob geräumt wird.

Was braucht LANG für ein Angebot?

Einen Lageplan oder eine Beschreibung der Flächen, die Zeiten, zu denen sie frei sein müssen, und Vorgaben zu Streumitteln, falls es welche gibt.


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Winterdienst vor der Saison vergeben

Schicken Sie einen Lageplan oder eine kurze Beschreibung der Flächen und die Zeiten, zu denen sie frei sein müssen. LANG meldet sich mit einem Vorschlag.