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Was macht ein Sicherungsposten im Gleisbereich?

Gleissicherung · ca. 4 Minuten Lesezeit

Ein Sicherungsposten beobachtet die Strecke und warnt die Arbeitsgruppe im Gleis, bevor ein Zug kommt. Auf sein Signal hin verlassen alle den Gefahrenbereich und warten im Sicherheitsraum, bis der Zug vorbei ist. Er arbeitet selbst nicht mit. Seine einzige Aufgabe ist die Warnung.

Warum es Sicherungsposten gibt

Wer im Gleis arbeitet, hat den Kopf bei der Arbeit. Schwellen werden getauscht oder Kabel verlegt, dabei laufen Maschinen. Einen Zug hört man in diesem Lärm oft erst, wenn er schon nah ist.

Die Arbeitsgruppe im Gleis heißt bei der Bahn Rotte. Sie soll sich auf ihre Arbeit konzentrieren können und verlässt sich darauf, dass jemand anderes die Strecke im Blick behält. Häufig läuft der Betrieb dabei weiter: Auf einer zweigleisigen Strecke ist ein Gleis Baustelle, auf dem anderen fahren Züge.

Arbeiter in Warnkleidung geht auf einem Gleis, von hinten gesehen

Gefahrenbereich und Sicherheitsraum

Zwei Begriffe braucht man, um die Aufgabe zu verstehen. Der Gefahrenbereich ist der Raum neben einem befahrenen Gleis, in dem ein vorbeifahrender Zug Menschen gefährdet, durch das Fahrzeug selbst und durch den Luftsog. Wie breit er ist, hängt unter anderem von der Geschwindigkeit auf der Strecke ab.

Der Sicherheitsraum liegt außerhalb davon. Dort wartet die Rotte, bis der Zug vorbeigefahren ist. Wo er liegt, ist vor Arbeitsbeginn festgelegt, und der Weg dorthin muss frei bleiben. Abgestelltes Gerät oder Material hat dort nichts zu suchen.

Das Nachbargleis wird oft unterschätzt

Wer an Gleis 1 arbeitet, steht häufig schon im Gefahrenbereich von Gleis 2, vor allem bei Arbeiten an der Schiene, die zum Nachbargleis zeigt. Ist das Arbeitsgleis gesperrt, fahren dort keine Züge. Auf dem Nachbargleis aber schon, und genau davor warnt dann der Sicherungsposten.

So läuft die Warnung ab

Der Posten steht so, dass er weit genug in die Strecke sehen kann. Weit genug heißt: Zwischen seiner Warnung und der Ankunft des Zuges bleibt so viel Zeit, dass alle den Gefahrenbereich verlassen haben und kein Werkzeug mehr im Gleis liegt. Diese Spanne heißt Vorwarnzeit.

  1. Der Sicherungsposten sieht einen Zug kommen und gibt das Warnsignal mit dem Signalhorn.
  2. Die Rotte unterbricht die Arbeit und nimmt Werkzeug und Material aus dem Gefahrenbereich.
  3. Alle gehen in den Sicherheitsraum, bevor der Zug die Arbeitsstelle erreicht.
  4. Erst wenn der Zug vorbei ist und kein weiterer kommt, geht es an der Arbeitsstelle weiter.

Reicht die Sicht nicht, etwa in einer Kurve, in einem Einschnitt oder hinter dichtem Bewuchs, kommen weitere Posten dazu. Sie stehen weiter draußen an der Strecke und geben die Warnung weiter. Deshalb hängen Gleissicherung und der Rückschnitt an Bahnstrecken zusammen: Wo Gehölz die Sicht nimmt, braucht dieselbe Baustelle mehr Personal.

Was ein Sicherungsposten nicht tut

Er schaufelt nicht mit und trägt kein Material. Jede weitere Aufgabe nimmt den Blick von der Strecke. Ein Posten, der kurz mit anpackt, ist in diesem Moment kein Posten mehr.

Grundlage: DGUV Vorschrift 78 und der Sicherungsplan

Den Rahmen setzt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 78 „Arbeiten im Bereich von Gleisen“. Sie regelt, wie Beschäftigte bei Arbeiten im Gleisbereich vor Fahrten geschützt werden. Die Warnung durch Sicherungsposten ist dabei eine Möglichkeit. Das Gleis kann auch gesperrt oder der Arbeitsbereich fest abgesperrt werden.

Was an welcher Stelle gilt, steht im Sicherungsplan. Ihn erstellt der Auftraggeber oder ein Planer in seinem Auftrag, bevor die Arbeiten beginnen. Darin steht unter anderem, wie viele Posten nötig sind, wo sie stehen und wo der Sicherheitsraum liegt. Vor Arbeitsbeginn werden alle Beteiligten vor Ort eingewiesen: wer warnt, mit welchem Signal und wohin geräumt wird. Sicherungsposten brauchen für ihre Aufgabe eine Ausbildung und eine ärztliche Eignungsuntersuchung.

Wer den Sicherungsposten beauftragt

Meist ist es das Unternehmen, das im Gleis arbeitet, also etwa die Gleisbau- oder Kabelbaufirma. Manchmal beauftragt auch der Infrastrukturbetreiber die Sicherung selbst. In beiden Fällen stellt das Sicherungsunternehmen die Posten nach dem Sicherungsplan.

LANG Dienstleistungen aus Mülheim an der Ruhr stellt Sicherungsposten für Arbeitsstellen im und am Gleis, die Einsatzorte stimmen wir mit Ihnen ab. Was dazugehört, steht auf der Seite zur Gleissicherung. Für eine Anfrage über das Kontaktformular reichen Ort oder Streckenabschnitt, Zeitraum und Art der Arbeiten. Liegt der Sicherungsplan schon vor, erwähnen Sie das.

Fragen aus der Praxis

Zwei Punkte, die bei der Planung oft offen sind.

Reicht ein Sicherungsposten für jede Arbeitsstelle?

Nein. Wie viele Posten nötig sind, hängt von der Sicht auf die Strecke, der Geschwindigkeit der Züge und der Länge der Arbeitsstelle ab. Das legt der Sicherungsplan fest.

Braucht man auch neben dem Gleis eine Sicherung?

Ja, sobald die Arbeiten in den Gefahrenbereich eines befahrenen Gleises reichen, etwa beim Rückschnitt am Damm oder bei Kabelarbeiten am Randweg.


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