StartRatgeberRückschnitt

Rückschnitt an Bahnstrecken: Warum im Winterhalbjahr geschnitten wird

Vegetationspflege · ca. 4 Minuten Lesezeit

Kräftig zurückgeschnitten wird an Bahnstrecken vom 1. Oktober bis Ende Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz starke Schnitte an Gehölzen, weil dann Vögel brüten. Erlaubt sind in dieser Zeit schonende Pflegeschnitte, und für die Verkehrssicherheit gibt es Ausnahmen.

Was am Gleis frei bleiben muss

Um jedes Gleis gibt es einen Raum, der frei bleiben muss: den Lichtraum. Durch ihn fahren die Züge mit allem, was an ihnen übersteht, bis hinauf zum Stromabnehmer am Fahrdraht der Oberleitung. Ein Ast, der hineinwächst, kann gegen die Frontscheibe schlagen, die Oberleitung beschädigen oder einen Zug zum Halten bringen.

Gehölze am Bahndamm wachsen jedes Jahr ein Stück weiter. Wird ein paar Jahre nichts gemacht, ist der Rückschnitt deutlich aufwendiger als die regelmäßige Pflege.

Sicht auf Signale, Wege und Arbeitsstellen

Triebfahrzeugführer müssen Signale rechtzeitig erkennen. Ein Zweig vor einem Signal ist deshalb ein Sicherheitsproblem. Ähnlich ist es bei Bauarbeiten: Ein Sicherungsposten kann nur vor einem Zug warnen, den er sieht. Wie das zusammenhängt, steht im Ratgeber Was macht ein Sicherungsposten im Gleisbereich?

Auch Randwege und Zugänge brauchen Platz. Über sie kommen Beschäftigte an die Arbeitsstelle, und oft liegt dort der Sicherheitsraum, in den die Arbeitsgruppe geht, wenn ein Zug kommt. Brombeerranken auf dem Randweg sind dann Stolperfallen.

Bahnstrecke zwischen Bäumen mit Herbstlaub

Die Schnittzeit nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz

§ 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, Bäume außerhalb des Waldes, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze vom 1. März bis 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Auf den Stock setzen heißt, das Gehölz knapp über dem Boden abzuschneiden, damit es neu austreibt.

Erlaubt bleiben in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte. Gemeint ist, den Zuwachs der Pflanzen zurückzunehmen oder einen Baum gesund zu halten. Einen Strauch im Juni bis auf den Boden herunterzuschneiden, fällt nicht darunter.

Daraus ergibt sich der Kalender: Der starke Rückschnitt an Böschungen und Randwegen liegt zwischen Oktober und Februar, im Sommer wird nur nachgeschnitten, was neu gewachsen ist. Der Winter hat einen weiteren Vorteil. Ohne Laub sieht man, wie ein Gehölz gewachsen ist und welche Äste tot oder morsch sind. Den Schutz der Tiere hebt die Schnittzeit aber nicht auf: Auch im Januar wird vorher geschaut, ob ein Baum Höhlen oder Nester hat.

Ausnahmen für die Verkehrssicherheit

Das Verbot gilt nicht ausnahmslos. Ausgenommen sind unter anderem Maßnahmen, die der Verkehrssicherheit dienen und nicht zu einer anderen Zeit erledigt werden können. Ein Baum, der nach einem Sturm schräg über dem Gleis hängt, wartet nicht bis Oktober. Für den regulären Rückschnitt im Sommer taugt die Ausnahme dagegen nicht. Wer sich auf sie beruft, hält den Grund fest, am besten mit Fotos und einer kurzen Beschreibung. Im Zweifel hilft eine Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde.

Schneiden neben dem Gleis braucht Sicherung

Wer an der Böschung mit Freischneider oder Motorsäge arbeitet, steht schnell im Gefahrenbereich. Das ist der Raum neben dem Gleis, in dem ein vorbeifahrender Zug Menschen gefährdet. Mit Motorlärm und Gehörschutz hört man einen Zug kaum. Deshalb gilt beim Rückschnitt dasselbe wie bei jeder anderen Arbeit im Gleisbereich: Es gibt einen Sicherungsplan, und häufig warnen Sicherungsposten die Arbeitsgruppe. Vor Arbeitsbeginn wird eingewiesen, wer warnt und wohin geräumt wird. Fährt ein Zug vorbei, ragen weder Werkzeug noch Äste in den Gefahrenbereich.

Größere Arbeiten, etwa das Fällen ganzer Baumreihen, werden oft in eine Sperrpause gelegt. So heißt ein vorher festgelegter Zeitraum, in dem auf dem betroffenen Gleis keine Züge fahren. Kommen die Arbeiten der Oberleitung nahe, wird sie vorher abgeschaltet und geerdet. Das stimmt der Auftraggeber mit dem Infrastrukturbetreiber ab.

Zum Schluss kommt das Schnittgut weg. Bleibt es am Damm liegen, rutscht es ins Gleis oder trocknet aus und kann Feuer fangen.

Bei LANG kommen Rückschnitt und Sicherung aus demselben Betrieb, Sie haben für beides einen Ansprechpartner. Was zur Vegetationspflege an Bahnanlagen gehört, steht auf der Leistungsseite. Für die nächste Schnittzeit können Sie über das Kontaktformular anfragen.

Fragen aus der Praxis

Was Auftraggeber zur Schnittzeit oft wissen wollen.

Darf im Sommer an der Bahnstrecke geschnitten werden?

Schonende Pflegeschnitte, die den Zuwachs zurücknehmen, sind erlaubt. Fällen, auf den Stock setzen oder starker Rückschnitt nur, wenn die Verkehrssicherheit es verlangt und es nicht bis Oktober warten kann.

Was passiert mit dem Schnittgut?

Bei LANG gehört das Abräumen zum Auftrag. Das Schnittgut bleibt nicht an der Böschung liegen.


Mehr zur VegetationspflegeZurück zum Ratgeber

Den Rückschnitt für die Schnittzeit planen

Nennen Sie den Streckenabschnitt und was dort gemacht werden soll. LANG plant Rückschnitt und Sicherung zusammen und meldet sich mit einem Vorschlag.